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   OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11279/10   

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OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11279/10 (https://dejure.org/9999,14145)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 A 10042/12

    Lärm bei der Nutzung eines Spielplatzes durch eine Ganztagesschule

    Mit diesem Anspruch, dessen Grundlage aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12

    Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    Mit diesem Anspruch, der aus dem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 und juris Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2010 - 8 A 10357/10.OVG -, ESOVGRP; Beschluss vom 17. März 2011 - 8 A 11279/10.OVG - Urteil vom 24. Oktober 2012 - 8 A 10301/12.OVG -, UPR 2013, 77 und juris, Rn. 16).
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